Jede Woche fragt uns jemand beim Aufmaß: „Bekomme ich dafür Förderung?“ Die Antwort ist fast immer ja. Die zweite Frage ist die wichtigere: „Was muss ich wann tun, damit ich sie auch bekomme?“ Denn der häufigste Fehler ist nicht die Wahl der Fenster, sondern die Reihenfolge. Wer einen Vertrag ohne Fördervorbehalt unterschreibt und erst danach den Antrag stellt, bekommt nichts. Dazu kommt seit Juli 2026 eine Änderung, die viele noch nicht kennen. Hier die Schritte, so wie sie jetzt gelten.
Welche Förderung es gibt
Für den Fenstertausch im Bestand gibt es zwei Wege, und Sie müssen sich für einen entscheiden:
BEG EM über das BAFA. Zuschuss von 15 Prozent auf die förderfähigen Kosten, also Fenster, Einbau und das Honorar des Energieberaters. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 Euro. Maximal also 4.500 Euro Zuschuss ohne iSFP.
Steuerbonus nach § 35c EStG. 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen (7, 7 und 6 Prozent), maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung pro Objekt. Kein Antrag vorab, kein Energieberater, dafür brauchen Sie eine Fachunternehmerbescheinigung und müssen so viel Steuern zahlen.
Beides zusammen geht nicht. Für dieselben Fenster gibt es entweder den Zuschuss oder den Steuerbonus.
Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
Bis Juli gab es mit einem iSFP pauschal 5 Prozent mehr, also 20 statt 15 Prozent auf alle Kosten. Seit der neuen BEG-Richtlinie gilt der iSFP-Bonus nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Wer nur Fenster tauscht und dafür 12.000 oder 18.000 Euro ausgibt, bekommt trotz Sanierungsfahrplan 15 Prozent, keinen Cent mehr.
Das ändert die Rechnung. Ein iSFP kostet 1.000 bis 1.500 Euro und wird zu einem großen Teil gefördert, aber er lohnt sich beim reinen Fenstertausch nicht mehr. Er lohnt sich, wenn Sie in den nächsten Jahren Dach, Fassade oder Heizung angehen und das Gesamtvolumen über 30.000 Euro liegt.
Die Bedingung, an der es meist scheitert: der Uw-Wert
Gefördert werden nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K), Haustüren mit einem Ud-Wert von höchstens 1,3. Das erreichen Sie mit Dreifachglas, Zweifachglas fällt raus, egal wie gut der Rahmen ist. Unsere Fenster aus Polen mit Einbau liegen mit Dreifachglas bei 0,73 bis 0,79 W/(m²K), das passt mit Reserve.
Wichtig: Der Wert muss pro Fenster auf dem Produktdatenblatt und in der Rechnung stehen. Wir liefern das mit.
Der Antrag in sieben Schritten
1. Energieeffizienz-Experten suchen. Für den BAFA-Zuschuss brauchen Sie einen Berater aus der Expertenliste der dena. Er erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt nach dem Einbau die Ausführung. Im Raum Braunschweig, Wolfsburg und Helmstedt gibt es genug davon. Das Honorar für die Begleitung eines Fenstertauschs liegt meist bei 400 bis 800 Euro, die Hälfte davon wird mitgefördert.
2. Angebot einholen. Sie brauchen ein Angebot mit Uw-Wert pro Fenster, getrennt nach Material und Montage. Wir messen kostenlos auf und stellen das Angebot so aus, dass der Berater es direkt übernehmen kann.
3. Technische Projektbeschreibung (TPB). Der Berater legt sie im BAFA-Portal an und gibt Ihnen die TPB-ID. Ohne diese Nummer geht der Antrag nicht durch.
4. Vertrag mit Fördervorbehalt unterschreiben, dann den Antrag stellen. Das ist der Punkt, an dem die meisten Förderungen verloren gehen. Das BAFA verlangt schon zum Antrag einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der nur bei Bewilligung gilt (aufschiebende oder auflösende Bedingung) und den geplanten Ausführungstermin nennt. Ein Vertrag ohne diesen Vorbehalt kostet den Zuschuss. Den Passus bauen wir auf Wunsch in den Vertrag ein.
5. Fenster fertigen und einbauen lassen. Nach dem Antrag dürfen Sie starten, auch bevor der Bescheid da ist. Sie tragen dann das Risiko, dass er negativ ausfällt. Bei einem sauberen Antrag mit passenden Uw-Werten passiert das praktisch nie.
6. Verwendungsnachweis einreichen. Nach dem Einbau bestätigt der Berater die Ausführung, Sie laden Rechnung und Zahlungsnachweis hoch.
7. Auszahlung. Vom Verwendungsnachweis bis zum Geld auf dem Konto vergehen in der Regel einige Wochen. Rechnen Sie nicht damit, die Rechnung aus dem Zuschuss zu bezahlen, Sie gehen in Vorleistung.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus im Raum Wolfsburg
12 Fenster und eine Terrassentür, Kunststoff, Dreifachglas, Uw 0,79, mit Montage aus polnischer Fertigung: 14.800 Euro. Das liegt am unteren Rand der 10.000 bis 20.000 Euro, die ein Haus dieser Größe üblicherweise kostet. Energieberater: 600 Euro.
BAFA ohne iSFP: 15 Prozent von 14.800 Euro sind 2.220 Euro, plus 300 Euro Zuschuss für die Beratung. Netto 2.520 Euro, abzüglich 300 Euro Eigenanteil für den Berater: 2.220 Euro bleiben.
BAFA mit iSFP: Dieselben 2.220 Euro, weil das Vorhaben unter 30.000 Euro liegt und der Bonus nicht greift. Der Sanierungsfahrplan wäre hier rausgeworfenes Geld.
Steuerbonus als Alternative: 20 Prozent von 14.800 Euro sind 2.960 Euro, verteilt auf drei Steuerjahre. Ohne Berater, ohne Antrag, aber nur, wenn Sie in diesen drei Jahren genug Einkommensteuer zahlen.
Beim reinen Fenstertausch ist der Steuerbonus seit Juli also oft die bessere Wahl. Der BAFA-Zuschuss gewinnt, wenn Ihre Steuerlast niedrig ist, wenn Sie gleich Fenster und Haustür tauschen und über 30.000 Euro kommen, oder wenn weitere Maßnahmen folgen sollen.
Wann Sie tauschen sollten
Wann der Fenstertausch vor der Heizsaison zeitlich am besten liegt und was die Fenster selbst kosten, steht im Beitrag Fenster modernisieren vor der Heizsaison. Für die Förderung gilt nur: erst der Vertrag mit Fördervorbehalt, dann der Antrag, dann der Einbau. Die Fertigung dauert drei bis fünf Wochen, die Montage eines Einfamilienhauses ein bis zwei Tage.
Häufige Fragen
Werden Fenster aus Polen gefördert?
Ja. Das BAFA schaut auf den Uw-Wert und die Rechnung des Fachbetriebs, nicht auf das Herstellerland. Unsere Fenster erfüllen mit Dreifachglas die Grenze von 0,95 W/(m²K).
Lohnt sich der iSFP beim Fenstertausch noch?
Seit dem 21. Juli 2026 nur, wenn die förderfähigen Kosten über 30.000 Euro liegen. Beim reinen Fenstertausch an einem Einfamilienhaus ist das selten der Fall.
Muss ich den Antrag vor der Bestellung stellen?
Nein, aber vor dem Einbau. Bestellen dürfen Sie vorher nur mit einem Vertrag, der an die Bewilligung gebunden ist (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Diesen Vertrag verlangt das BAFA schon zum Antrag.
Brauche ich zwingend einen Energieberater?
Für den BAFA-Zuschuss ja. Für den Steuerbonus nach § 35c reicht die Fachunternehmerbescheinigung, die wir ausstellen.
Gilt die Förderung auch in Braunschweig, Helmstedt und Gifhorn?
Ja, BEG und Steuerbonus sind bundesweit gleich. Ein eigenes Zuschussprogramm des Landes Niedersachsen für Fenster gibt es aktuell nicht.
Sie planen den Fenstertausch und wollen wissen, ob Zuschuss oder Steuerbonus bei Ihnen mehr bringt? Wir stellen das Angebot förderfähig aus und rechnen beide Wege durch. Aufmaß anfragen



